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Zusammenpackregeln

Die Zusammenpackregeln bestimmen, welche Aufträge zusammen kommissioniert und in der Verpackung in denselben Ladungsträger (KLT oder NVE) gepackt werden dürfen. Diese Regeln werden über Kennzeichen am Warenausgang gesteuert und wirken sich auf die Kommissionierung, Serienverteilung und Verpackung aus.

Die Konsolidierungsnummer wird basierend auf diesen Regeln vergeben und steuert, welche Aufträge zusammen bearbeitet werden dürfen.

Grundregeln

Die folgenden Bedingungen müssen erfüllt sein, damit Aufträge zusammengepackt werden dürfen:

  1. Aufträge müssen zum selben Warenausgang gehören. Ausnahme: Bei der serienorientierten Kommissionierung (SOP) können Aufträge WA-übergreifend zusammengefasst werden
  2. Kennzeichen "Auftragsreiner WA" muss auf nicht aktiv stehen. Wäre es es aktiv, müsste jeder Auftrag separat kommissioniert und verpackt werden
  3. Kennzeichen "Lieferanschrift" muss auf aktiv stehen. Das ermöglicht diverses Auftragshandling
  4. Abladestelle muss bei allen Aufträgen gleich sein
  5. Verpackungsteam: muss bei KLTs gleich sein, kann bei NVEs abweichend sein

Erfüllen mehrere Aufträge alle diese Bedingungen, erhalten sie die gleiche Konsolidierungsnummer und dürfen zusammenkommissioniert und verpackt werden.

Kennzeichen am Warenausgang

Kennzeichen "Auftragsreiner WA":

  • Erzwingt auftragsreine Kommissionierung und Verpackung
  • Jeder Auftrag muss separat kommissioniert und verpackt werden
  • Betrifft konventionelle Kommissioniermethoden (parallel/seriell), Multiorder-Kommissionierung (MOP) sowie die Serienverteilung
  • Wirkt sich nicht auf die serienorientierte Kommissionierung (SOP) aus, da hier ohnehin auftragsübergreifend kommissioniert wird

Kennzeichen "Lieferanschrift":

  • Erlaubt Zusammenpacken von Aufträgen (diverses Auftragshandling)
  • Aufträge dürfen zusammengepackt werden, wenn alle oben genannten Bedingungen erfüllt sind
Hinweis

Ursprungsbelege mit gleicher Lieferanschrift werden immer zusammengeführt, auch wenn sich die Kundennummer unterscheidet

Standardverhalten (Kennzeichen "Auftragsreiner WA" = True, "Lieferanschrift" = False):

  • Kein diverses Auftragshandling
  • Jeder Auftrag wird separat behandelt
  • Aufträge werden nicht zusammengepackt

Konsolidierungsnummer

Die Konsolidierungsnummer wird basierend auf den Zusammenpackregeln vergeben:

  • Aufträge mit gleicher Konsolidierungsnummer: Dürfen zusammenkommissioniert und zusammengepackt werden
  • Aufträge mit unterschiedlicher Konsolidierungsnummer: Müssen getrennt kommissioniert und verpackt werden

Die Generierung der Konsolidierungsnummer unterscheidet sich je nach Kommissioniermethode:

Konventionelle Kommissionierung (parallel/seriell) und MOP:

  • Pro Auftrag wird eine eigene Konsolidierungsnummer generiert
  • Erfüllen mehrere Aufträge die Zusammenpackregeln, erhalten sie die gleiche Konsolidierungsnummer
  • Auftragsbezug bleibt erhalten

Serienorientierte Kommissionierung (SOP):

  • Eine Konsolidierungsnummer pro SOP-Batch (mit Berücksichtigung der Zusammenpackregeln)
  • Kann WA-übergreifend sein
  • Auftragsbezug wird in der Serienverteilung wiederhergestellt

Weitere Informationen finden Sie unter: