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Häufige Supportthemen (FAQ)

Beim Anfordern des Zugriffstokens erscheint die Fehlermeldung "Die Mandanteninformationen konnten nicht angefordert werden."

In den meisten Fällen liegt die Ursache für diese Meldung auf der DATEV-Seite. Sie wird ausgegeben, wenn mit der Authentifizierung etwas nicht geklappt hat. Der erste Schritt zur Diagnose ist die Prüfung des Buchungsdatenservice Protokolls, das Sie über die Buchungsdatenservice Karte aufrufen können. Für das Anfordern des Tokens werden dort jeweils Protokolleinträge mit der Art gleich Mandanteninformationen abrufen erzeugt. Lesen Sie, was im Messagetext bei diesen Einträgen steht. Wenn Sie einen der Einträge markieren und über Zeige Protokolleinträge die Detailinformationen anzeigen lassen. Diese Detailinformationen enthalten die vollständige Anfrage des Buchungsdatenservice an DATEV und die vollständige Antwort von DATEV an den Buchungsdatenservice. Oft findet sich ganz unten in der Antwort von DATEV ein Hinweis zur Ursache, warum das Zugriffstoken abgelehnt wurde, wie beispielsweise ein "Forbidden" o.Ä. In den meisten Fällen ist es bei dieser Fehlermeldung nötig, beim Steuerbüro nachzufragen, ob der Buchungsdatenservice auf DATEV-Seite wirklich freigeschaltet ist. Wenn Sie unsicher sind, können Sie den Inhalt der Detailinformationen an den SIEVERS-GROUP Support unter support@sievers-group.com senden.

Beim Anfordern des Zugriffstokens öffnet sich kein Anmeldefenster oder es erscheint eine Fehlermeldung dazu

Nach Klick auf die Schaltfläche DATEV-Anmeldung öffnen öffnet sich das Anmeldefenster von DATEV in einem separaten Browserfenster. Öffnet sich dieses Fenster nicht, liegt das in der Regel daran, dass Pop-ups für Business Central im Browser blockiert werden. Erlauben Sie in diesem Fall Pop-ups für die Business Central Seite und versuchen Sie es erneut. Wird das Fenster stattdessen vor Abschluss der Anmeldung geschlossen, erscheint ebenfalls eine entsprechende Fehlermeldung. In beiden Fällen können Sie den Anmeldevorgang direkt im Dialog erneut starten, ohne die Seite neu laden zu müssen.

Nach dem Export muss ich mich erneut bei DATEV anmelden, obwohl ich kurz zuvor schon angemeldet war

Vor jeder Datenübertragung wird geprüft, ob das Zugriffstoken noch gültig und tatsächlich vorhanden ist. Ist das kurzlebige Zugriffstoken abgelaufen, wird es automatisch über das länger gültige Aktualisierungstoken erneuert, ohne dass Sie sich erneut anmelden müssen. Eine erneute Anmeldung ist nur dann erforderlich, wenn auch diese automatische Erneuerung fehlschlägt, beispielsweise weil auch das Aktualisierungstoken abgelaufen ist.